05.05.2011
Das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts muß wieder einmal für Befremden sorgen. Die bisherigen Gesetze im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung weiterhin gefährlicher Straftäter seien allesamt grundgesetzwidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nun aufgegeben, binnen zwei Jahren eine neue Regelung zu erarbeiten, da die Sicherungsverwahrung von gefährlichen Tätern nach Verbüßen der Haft mit dem Recht auf Freiheit nicht zu vereinbaren sei. Nur bei weiterhin hochgefährlichen Tätern mit psychischer Störung sei eine verlängerte Verwahrung angemessen. Aber auch in diesen Fällen wird Therapie und Resozialisierung angeordnet, ungeachtet der Tatsache, daß die meisten psychisch gestörten Täter nicht therapierbar sind.
Auch vonseiten der Polizei wird das Urteil kritisiert, da entlassene und weiterhin gefährliche Kriminelle auch fortlaufend bewacht werden müssten. Diese Bewachung rund um die Uhr würde nach Aussage des Chefs der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, 24 bis 26 Polizeibeamte beanspruchen, was monatliche Kosten in Höhe von bis zu einer Million Euro verursachen würde. Dies ist bei der desolaten Personalsituation der deutschen Polizei ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers, der um seine Sicherheit besorgt ist. Auch Witthaut meint, daß die Belastbarkeit der Polizei schon längst an ihre Grenze geraten sei.
Auch auf die Gerichte kommen wohl nahezu unlösbare Aufgaben zu, muß künftig doch jeder Einzelfall geprüft werden, ob er „nur“ weiterhin gefährlich oder hochgefährlich und psychisch gestört ist. Schwammiger kann man eine Grenze wohl nicht ziehen, bei der es im Ernstfall um Leben und Tod künftiger potentieller Opfer geht. Es müssen nun wohl unzählige neue Einrichtungen geschaffen und wesentlich mehr Justizpersonal eingestellt werden, da die Sicherungsverwahrten von normalen Inhaftierten getrennt werden müssten. Das wird ein weiteres Millionenloch in die Budgets der Länder reißen.
Das Urteil muß als klare Prioritätenverschiebung vom Opferschutz zum Täterschutz gewertet werden. Dutzende extrem gefährliche Straftäter werden künftig wieder Unsicherheit im Volk verbreiten. Die meisten sind nicht therapierbare Sexual- oder Gewalttäter, die vielleicht ein positives Gutachten ergattert haben, aber weiterhin hochgradig rückfallgefährdete tickende Zeitbomben sind. Das Recht der Opfer und des gesamten Volkes auf Schutz vor Wiederholungstätern wird ad absurdum geführt – übrig bleibt ein Schlaraffenland für Schwerstkriminelle und Perverse.
Geistiger Ursprung dieser völlig falschen Sicherheitsdoktrin ist das weltfremde Denken der 68er, das auch den schlimmsten und entmenschtesten Kreaturen noch das Recht auf Freiheit zugesteht. Das Recht des Volkes auf Sicherheit und Schutz vor Wiederholungstätern wird zugunsten einer Samthandschuhpolitik geopfert, die nicht das Opfer, sondern den Täter in den Mittelpunkt der Rechts- und Sicherheitspolitik stellt.
Der politische Ursprung dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, das die bisherige deutsche Praxis für nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention befand. Wieder einmal erdreistet sich also eine EU-Behörde, uns Deutschen Anweisungen zu geben, in deren Konsequenz unser Land unsicherer und gefährlicher wird.
Ein Grund mehr, sich von den Fesseln der EU zu lösen und die Handlungsfähigkeit des deutschen Nationalstaats wiederherzustellen.
Ronny Zasowk
Referatsleiter Politik